Fahrradzone im Bereich der Holbeinschule und St.-Peter-Schule in Wildeshausen eingerichtet
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
am heutigen Donnerstag konnten wir nun offiziell die kürzlich beschlossene Fahrradzone im Bereich zwischen Pestruper Straße und Holbeinstraße/St.-Peter-Str. in Wildeshausen frei geben. Der Bauhof der Stadt Wildeshausen hat in den letzten Tagen die notwendigen Vorbereitungen für die Umsetzung getroffen. In den nächsten Tagen folgt noch die Einrichtung der Einbahnstraßen und die Fertigstellung der Hol- und Bringzonen.
Eine „Fahrradzone“ ist erst kürzlich in die Straßenverkehrsordnung aufgenommen worden und gilt so gesehen in unserer Region als „Novum“. Wir haben uns bewusst hierfür und damit für eine Neuordnung des Verkehrs in diesem Bereich entschieden, um die Verkehrssicherheit für die Schülerinnen und Schüler im Bereich der Schulen dort zu erhöhen. Die Initiative geht auf Ratsmitglied Klaus Schultze zurück, der bei der Freigabe zugegen war.
Fortan muss sich der Kfz-Verkehr (zugelassen ist Anliegerverkehr) dem Radfahrverkehr anpassen. Radfahrer/-innen dürfen an geeigneter Stelle jedoch überholt werden. Zusätzlich gilt kraft Verordnung eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h.
Nähere Informationen über die Ausgestaltung und die Neuinhalte dieser Regelungen finden Sie hier.
Den Informationsflyer der Stadtverwaltung finden Sie hier noch einmal zum direkten Download: Flyer Fahrradzone
Zudem gibt es eine erste Berichterstattung unserer Lokalredaktionen zu diesem Thema:
Sollten Sie weitergehende Fragen zu dem Thema haben, steht Ihnen hierfür die Stadtverwaltung unter der Rufnummer 88321 bzw. 88323 jederzeit für Antworten zur Verfügung.
Beste Grüße
Jens Kuraschinski